Die hoheitlichen Tätigkeiten obliegen den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern (kurz: bBSF). Das sind u. a. die:
• Feuerstättenschau inkl. Erstellung Feuerstättenbescheid (innerhalb der 7-jährigen Bestellungszeit zweimal)
• Feststellung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit von Feuerstätten und Abgasanlagen (Bauabnahmen)
• Behördlich angeordnete Ersatzvornahmen
Im Feuerstättenbescheid werden durch den bBSF die Schornsteinfegerarbeiten festgelegt. Hier insbesondere die Art, die Häufigkeit und der Durchführungszeitraum.
Die im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten sind die nicht hoheitlichen bzw. freien Tätigkeiten. Mit diesen Arbeiten können Sie den bBSF des Bezirkes oder einen Schornsteinfegerbetrieb Ihrer Wahl beauftragen. Als Eigentümer sind Sie dafür verantwortlich, die Arbeiten fristgerecht zu veranlassen und gegenüber dem bBSF nachzuweisen. Dafür wird zwischen Ihnen und dem Schornsteinfeger ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.
Führt der bBSF die Arbeiten selbst aus, dann entfällt die Nachweispflicht, weil der bBSF die erforderlichen Daten selbst erfasst und verarbeitet.
Führt ein anderer Schornsteinfegerbetrieb die Arbeiten aus, dann legen Sie diesem Betrieb den gültigen Feuerstättenbescheid vor. Innerhalb 14 Tage nach getaner Arbeit stellt Ihnen der Schornsteinfegerbetrieb ein amtliches Formblatt und eine Bescheinigung aus. Damit ist die Erledigung der Arbeiten dokumentiert. Eine Rechnung/Quittung als Nachweis reicht nicht aus. Die Pflicht, die erledigten Schornsteinfegerarbeiten gegenüber dem bBSF nachzuweisen, hat immer der Eigentümer. Sie können aber mit dem ausführenden Betrieb vereinbaren, dass die Formulare direkt an den bBSF übermittelt werden.
Die Übersicht der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Leipzig und den Kehrbezirksinhaber finden Sie unter: www.landkreisleipzig.de, Suchbegriff: Schornsteinfeger
Eine weitere Möglichkeit ist die Webseite des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks: www.schornsteinfeger.de. Auch die Seite der Landesdirektion Sachsen: www.lds.sachsen.de informiert.
Ihr Ansprechpartner für Schornsteinfegerangelegenheiten:
Landratsamt Landkreis Leipzig, Amt für Rechts-, Kommunal- und Ordnungsangelegenheiten, SG Allgemeine Ordnungsaufgaben
Haus 6, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna
Frau Schiller - Tel.: 03433 241 3746
Frau Berner - Tel.: 03433 241 3748
E-Mail: allg.ordnungsangelegenheiten@lk-l.de
Hier können Sie auch die genaue Straßenliste für aufgeteilte Stadtbezirke sowie alle zugehörigen Ortsteile erfragen. Dies gilt auch für die Kontaktmöglichkeiten der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.
Landratsamt Landkreis Leipzig