Bedingungen für redaktionelle Fremdbeiträge im nichtamtlichen Teil (AGB)
  1. Die Stadt Zwenkau („Stadt“) als Herausgeberin bietet allen öffentlichen Einrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen, Vereinen und Kirchgemeinden sowie sonstigen Einrichtungen mit Ortsbezug („Einsender“) gemäß nachfolgender AGB die Möglichkeit, zu nicht-kommerziellen Zwecken im nichtamtlichen Teil des „Zwenkauer Amtsblattes“ über aktuelle Geschehnisse bzw. Termine mit Ortsbezug zu berichten und dafür geeignete, in eigener Verantwortung erstellte redaktionelle Beiträge in Wort und Bild („Fremdbeiträge“) in genehmigten Umfang zur Veröffentlichung an die Stadt zu übermitteln. Mit Zusenden eines Fremdbeitrags erkennt der Einsender diese AGB an.
  2. Auf die dauerhafte Gewährung dieser Möglichkeit besteht kein Anspruch.
  3. Die Veröffentlichung folgender Inhalte in Fremdbeiträgen ist unzulässig: rechtsverletzende Inhalte, Werbung jeder Art für kommerzielle Zwecke, pornographische, menschenverachtende, parteipolitische, rassistische, antisemitische oder sonst beleidigende bzw. ruf- und geschäftsschädigende Inhalte sowie Beiträge von Privatpersonen einschließlich Leserbriefe.
    Unabhängig davon entscheidet die Stadt nach freiem Ermessen allein über die Veröffentlichung von Fremdbeiträgen. Insoweit besteht kein Anspruch des Einsenders.
  4. Der Einsender trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für den Fremdbeitrag zur Verfügung gestellten Inhalte in Wort und Bild. Dafür ist zwingend eine natürliche Person als inhaltlich Verantwortlicher zu benennen, den die Stadt als solchen am Beitrag benennt.
  5. Mit Zusenden des Fremdbeitrags räumt der Einsender der Stadt unwiderruflich das nicht-ausschließliche, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkte Recht ein, den Fremdbeitrag ganz oder in Teilen auf sämtliche bekannten und derzeit noch unbekannten Nutzungsarten zu nutzen. Ohne darauf beschränkt zu sein, sind darin eingeschlossen insbesondere das Recht zur Weiterübertragung und/oder -lizenzierung an Dritte, das Recht zur Bearbeitung (einschließlich Kürzung), das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (analog oder digital) sowie das Recht zur dauerhaften Archivierung (auch elektronisch).
    Es besteht keine Verpflichtung der Stadt, die vorgenannten Rechte zu nutzen.
  6. Durch Zusenden des Fremdbeitrags erklärt der Einsender ferner, dass er zur Einräumung der in Ziff. 5) genannten Nutzungsrechte an die Stadt allein verfügungsbefugt ist und dass durch Herstellung, Übermittlung und/oder Veröffentlichung des Fremdbeitrags keine Rechte Dritter verletzt werden (z.B. Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Wettbewerbsrecht, Markenrecht etc.).
    Die Stadt ist nicht verpflichtet, Fremdbeiträge vor Veröffentlichung auf die Verletzung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
  7. Der Einsender stellt die Stadt von Ansprüchen frei, die auf der Verletzung von Rechten Dritter beruhen. Von der Freistellung umfasst sind neben Schadensersatzansprüchen Dritter insbesondere auch Kosten für die Veröffentlichung einer Gegendarstellung (entsprechend der gültigen Anzeigenpreisliste) sowie Kosten einer Rechtsverteidigung der Stadt in angemessener Höhe.
  8. Der Einsender informiert die Stadt – auch nach einer bereits erfolgten Veröffentlichung – unverzüglich, wenn er wegen einer Rechtsverletzung durch einen Fremdbeitrag von einem Dritten abgemahnt wurde, gegen ihn deswegen ein gerichtliches Verbot erlassen wurde oder er einem Dritten gegenüber ein Vertragsstrafeversprechen abgegeben hat.
  9. Formelle Voraussetzung einer Veröffentlichung ist die strikte Einhaltung des Redaktionsschlusses der gewünschten Ausgabe. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
  10. Alle Inhalte (Texte und Bilder) sind ausschließlich digital über das CMS des Druckhauses Borna zu übermitteln.

Bedingungen für Anzeigen

Für PRIVATEN ANZEIGEN wie Geburt, Schulanfang, Jugendweihe, Hochzeit, Jubiläen, Danksagungen oder Todesanzeigen wenden Sie sich bitte an das Druckhaus Borna, Frau Neumann, tina.neumann@druckhaus-borna.de bzw. Tel. 0173 6547002.

Für GEWERBLICHE ANZEIGEN wie Firmenwerbung, Vermietung, Verkauf, Restaurantangebote, Stellenausschreibungen usw. stehen Ihnen die Mitarbeiter des Druckhaus Borna bei Entwurf und Gestaltung mit Kompetenz zur Seite.