
Dem Abfallgebührenbescheid liegt erneut auf der letzten Seite ein Hinweis auf das digitale Serviceportal der KELL GmbH bei. Mit diesem Angebot stellt das Unternehmen einen komfortablen Online-Service zur Verfügung.
Über das Serviceportal können Abfallgebührenbescheide digital empfangen und jederzeit eingesehen werden. Neue Bescheide stehen ohne Postlaufzeit direkt online zur Verfügung. Zudem erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald ein neuer Bescheid bereitgestellt wurde. Frühere Bescheide bleiben dauerhaft abrufbar. Die Nutzung des digitalen Angebots kann jederzeit über das Nutzerkonto widerrufen werden.
Die Anmeldung erfolgt in wenigen Schritten: Mit dem aktuellen Gebührenbescheid erhalten die Gebührenpflichtigen ein Passwort für die Erstanmeldung. Anschließend ist eine Registrierung im Serviceportal unter www.kell-gmbh.de/serviceportal/ möglich. Ab diesem Zeitpunkt werden die Bescheide dann digital bereitgestellt.
Selbstverständlich werden die Abfallgebührenbescheide weiterhin postalisch zugestellt, sofern keine Anmeldung im Serviceportal erfolgt.
Für Rückfragen steht die KELL GmbH telefonisch unter 034299 7060 10 oder per E-Mail an info@kell-gmbh.de zur Verfügung.
Aufgrund winterlicher Straßenverhältnisse kann es in der kalten Jahreszeit zu Einschränkungen bei der Abfallentsorgung kommen. Die Entsorgungsfahrzeuge der KELL GmbH befahren ausschließlich geräumte öffentliche Straßen. Anlieger von nicht geräumten Nebenstraßen oder Wohngebieten werden gebeten, ihre Abfallbehälter an der nächstgelegenen befahrbaren Straße zur Entleerung bereitzustellen. Sollte es aufgrund von Witterungsverhältnissen zu einer nicht oder nicht vollständigen Entleerung der Restabfalltonne kommen, können für entstehende Mehrmengen gebührenpflichtige Restabfallsäcke genutzt werden. Diese sind auf allen Wertstoffhöfen der KELL GmbH erhältlich, haben ein Volumen von 70 Litern und werden am Abfuhrtermin neben der Restabfalltonne mitgenommen.
Bei eisigen Temperaturen frieren in den Bioabfall- und Restmülltonnen die Abfälle an den Innenwänden der Behälter fest. Besonders, wenn die Tonnen sehr voll sind oder die Abfälle darin feucht eingefüllt wurden, kommt es zu Problemen beim Entleeren der Tonnen. Der Behälterinhalt muss jedoch beim Kippen allein durch die Schwerkraft herausfallen. Ein Lösen des Abfalls durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist aus Unfallschutzgründen nicht erlaubt. Angefrorener oder verdichteter Abfall, der im Behälter zurückbleibt, berechtigt nicht dazu, dass dieser dann kostenfrei nachentleert wird.
Das Anfrieren des Abfalls lässt sich mit diesen Tricks vermeiden:
Ist der Abfall trotz aller vorbeugenden Maßnahmen angefroren, lösen Sie diesen vor der Entsorgung mit einem geeigneten Gegenstand von den Wänden ab. Achten Sie bitte dabei auf Ihre eigene Sicherheit und darauf, dass der Behälter dabei nicht beschädigt wird.
PM, KELL GmbH