Ein Stromdirektliefervertrag „beschreibt eine direkte bilaterale oder multilaterale Abnahmevereinbarung für eine bestimmte Strommenge zu einem festgesetzten Preis über eine bestimmte Zeit. Anlagenbetreiber verkaufen den Strom entweder direkt oder über einen Dienstleister an einen Abnehmer, zum Beispiel ein Unternehmen.“ (dena 2021 / FAQ – Green PPAs).
Laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft lag der durchschnittliche Strompreis 2023 für kleine bis mittlere Industriebetriebe bei ca. 24 ct/kWh. Zum Vergleich: Bei Stromdirektlieferverträgen betrug der durchschnittliche europäische Preis im selben Jahr ca. 6 ct/kWh. Stabil wachsen derzeit v. a. die von Unternehmen nachgefragten sog. „Corporate PPAs“. Angesichts gestiegener Energiekosten und beweglicher Rahmenbedingungen lässt sich hierin ein aussichtsreiches, nachfragegetriebenes Geschäftsmodell finden.
Wirtschaftliche Vorteile lassen sich durch Herkunftsnachweise, ein abgesichertes Risiko und stabile Preise erzielen. Mit Stromdirektlieferverträgen aus der Region können zudem lokale Wertschöpfung und der Erhalt bzw. Aufbau von unternehmerischen Netzwerken befördert werden.
Demgegenüber stehen als mögliche Nachteile das Ausfallrisiko eines Vertragspartners, ein überteuerter Festpreis bei langfristig billigerem Marktpreis oder hohe Transaktionskosten bei der Vertragsverhandlung oder durch mangelnde Flexibilität.
In praktischer Hinsicht ist insbesondere bei den attraktiven Standorten für EE-Anlagen von bereits geschlossenen Vorverträgen auszugehen. Daher sind auch Vorteile von Projektierern und Anlagenbetreibern in Planungsprozesse miteinzubeziehen.
Inhaltlich steht die Marktoffensive Erneuerbare Energien von der Deutschen Energie-Agentur für weitere Informationen zur Verfügung. Außerdem möchten wir Sie als Unternehmen einladen, Ihren Handlungsbedarf im wirtschaftlichen Klimaschutz der Stabsstelle des Landrates Wirtschaftsförderung / Kreisentwicklung anzuzeigen.
Andreas Jaumann, Klimaschutzkoordinator Landkreis Leipzig