
Die Stadt Borna erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass private Feuerwerke grundsätzlich nur in der Silvesternacht erlaubt sind. Darüber hinaus stehen Weißstörche während der Brut- und Aufzuchtzeit unter besonderem Schutz. Lärm- und Lichtblitze können die Tiere erheblich stören. Im schlimmsten Fall verlassen die Altvögel panikartig ihr Gelege oder ihre Jungtiere. Die Folgen können das Auskühlen der Eier oder eine Gefährdung der Jungvögel sein. Die erhebliche Störung streng geschützter Arten kann einen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz darstellen und mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.
Seit mehreren Jahren brüten Weißstörche erfolgreich im Stadtgebiet von Borna und in den Ortsteilen. Ihr Schutz ist ein wichtiger Beitrag zum Erhalt der heimischen Artenvielfalt. Die Stadt bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die geltenden Vorschriften zu beachten und Rücksicht auf die geschützten Tiere zu nehmen.
Stadtverwaltung Borna